Anwohner / Abonnenten / Besucher / Weiteres Parken

Das Parksystem dient der Unterstützung der Anwohner, damit sie am Wohnort besser parken können. Es steuert unter anderem das langfristige Parken von Fahrzeugen und erhöht so den Umsatz an Stellen, an denen dies erforderlich ist. Dies sind Bereiche mit Büroflächen, bei Postämtern oder Geschäften. Die Wahrscheinlichkeit das Parkplätze vorhanden sind wird so erhöht.

Die Stadt Brünn hat für Anwohner und Abonnenten das "Blüten"-Prinzip umgesetzt. Die Parkerlaubnis (für Anwohner und Abonnenten) gilt daher nicht nur in dem Bereich, in dem er seinen ständigen Wohnsitz oder Sitz seiner unternehmerischen Tätigkeit sowie Niederlassung hat (Zentrum der "Blüte"), sondern auch in allen benachbarten Bereichen ("Blütenblätter"). Dadurch wird das Gebiet, in dem Anwohner und Abonnenten parken können, erheblich erweitert. Eine Ausnahme bildet das unmittelbare Stadtzentrum, wo nur Anwohner parken können, die aus diesem Bereich (1-01) stammen.

Für Besucher ist das System übersichtlich in drei Besucherzonen (A, B, C) unterteilt: 

Wenn die kostenlose Parkzeit genutzt werden soll, dann ist die Erfassung am Parkautomaten oder per Handy nötig.

Zahlungsmöglichkeiten für Parkplätze:

Weitere Möglichkeiten für das Parken befinden sich beispielsweise in Parkhäusern. Besucher konkreter Anwohner sind (z. B. ein Verwandter oder ein Handwerker), können eine vorübergehende Parkerlaubnis nutzen. Jeder Bewohner der Zonen A und B hat unabhängig von Alter oder Fahrzeugbesitz die Möglichkeit, seinen Besuchern bis zu 300 Stunden pro Jahr für das Parken zur Verfügung zu stellen.

Wann erfolgt die Erweiterung des Parksystems?


Ich bin Anwohner:

  • Natürliche Person mit ständigem Aufenthalt im abgegrenzten Bereich (bei Ausländern aus EU-Ländern mit befristetem oder langfristigem Aufenthalt, bei Ausländern aus Nicht-EU-Ländern mit unbefristetem oder langfristigem Aufenthaltstitel, Visum für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen oder Asyl ) oder
  • Eigentümer einer Immobilie im abgegrenzten Bereich
  • Die Parkberechtigung gilt nicht nur in dem Bereich, in dem ich meine Adresse habe, sondern auch in allen benachbarten Bereichen (außer dem Bereich 1-01). In den sonstigen Parkbereichen fungiere ich als Besucher.

Was brauche ich zur Erledigung der Parkberechtigung:

  • Nachweis über den ständigen Wohnsitz oder die Eigentumsverhältnisse (Ausweisdokument oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
  • Nachweis über das rechtliche Verhältnis zum Fahrzeug (z.B. Zulassungsbescheinigung)
  • Zahlung der Gebühr für die Parkberechtigung
Preis pro Jahr
Erstes Auto 200 CZK
Zweites Auto 8 000 CZK
Jedes weitere Auto 12 000 CZK

Ich bin Abonnent:

  • Unternehmerisch tätige natürliche oder juristische Person mit Sitz im abgegrenzten Bereich oder
  • Unternehmerisch tätige natürliche oder juristische Person mit Geschäftsstelle im abgegrenzten Bereich
  • Die Parkberechtigung gilt nicht nur in dem Bereich, in dem ich meine Adresse habe, sondern auch in allen benachbarten Bereichen (außer dem Bereich 1-01). In den sonstigen Parkbereichen fungiere ich als Besucher.

Was brauche ich zur Erledigung der Parkberechtigung?

  • Nachweis über das Bestehen einer Geschäftsstelle oder eines Arbeitsplatzes (Auszug aus dem Handelsregister)
  • Nachweis über das rechtliche Verhältnis zum Fahrzeug (z.B. Zulassungsbescheinigung)
  • Zahlung der Gebühr für die Parkberechtigung
Preis pro Jahr
Erstes Auto 4 000 CZK
Zweites Auto 18 000 CZK
Jedes weitere Auto 18 000 CZK

Ich bin Besucher:

  • Das Parksystem ist in drei Besucherzonen aufgeteilt (A - rot, B - grün, C - blau)
  • Je näher zum Zentrum, desto teueres Parken
  • Die Zahlung für das Parken ist über eine Handyapplikation, Parkautomaten oder ab Herbst 2019 ebenso in der Form einer SMS möglich
  • Wenn ich zu einem konkreten Anwohner zu Besuch fahre, kann er mir freie Parkstunden erteilen
  • Es ist möglich, für die Zone B eine vorausbezahlte Parkberechtigung einzurichten, die an Werktagen von 6:00 bis 17:00 Uhr für den Preis von 400 CZK / Woche, 1.200 CZK / Monat oder 12.000 CZK / Jahr gültig ist.
Besucher Kostenlos Preis pro Stunde Beschreibung
Zone A

historisches Stadtzentrum / Parkmöglichkeit nur mit langfristiger Genehmigung / der Zugang zu den meisten Orten ist eingeschränkt

Zone B 60 Minuten 30 CZK Zahlung rund um die Uhr, Abo möglich
Zone C 60 mins 20 CZK Zahlung von 17 bis 6 Uhr, ansonsten KOSTENLOS

Was sind die Besucherzonen A, B, C?

Informationen für Ausländer

A. Nachweis des ständigen Wohnsitzes oder des Eigentums an Immobilien im Wohngebiet

  • Nachweis des ständigen Wohnsitzes – Personen, die nicht Staatsangehörige der Tschechischen Republik (Ausländer), und auch Staatsangehörige der Europäischen Union sind:
    • Reisepass und
    • eines der folgenden Dokumente:
      • Daueraufenthaltskarte
      • Ausweis über den zeitweiligen Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik
  • Nachweis des ständigen Wohnsitzes – Personen, die nicht Staatsangehörige der Tschechischen Republik (Ausländer), und auch nicht Staatsangehörige der Europäischen Union sind:
    • Reisepass und
    • Aufenthaltsgenehmigungskarte für Ausländer mit ständigem Wohnsitz in der Tschechischen Republik
  • Nachweis eines langfristigen Aufenthalts, eines Visums oder eines Asyls (Reisedokument und ggf. eines der folgenden Dokumente: Aufenthaltserlaubnis für einen Ausländer mit langfristigem Aufenthalt, Visum oder Asyl)
  • Nachweis von Eigentumsrechten an Immobilien im Wohngebiet:
    • Staatsbürgerschaftskarte oder Reisepass und
    • Auszug aus dem Liegenschaftskataster aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller Immobilien im Wohngebiet besitzt.

B. Nachweis über das rechtliche Verhältnis zum Fahrzeug (Fahrzeuge)

  • Eigentümer oder Betreiber des Fahrzeugs
    Mit dem Fahrzeugschein oder der Fahrzeugzulassung.
  • Benutzer eines Fahrzeugs auf der Grundlage von Leasing oder langfristiger Anmietung
    Mit dem Fahrzeugschein oder der Fahrzeugzulassung, mit dem Leasing- oder Mietvertrag, der Bescheinigung über die Geschäftsbewilligung des Vermieters im Bereich von Leasing und Verleih von beweglichem Vermögen.
  • Benutzer eines Fahrzeugs auf der Grundlage eines Vertrags mit einem Kreditgeber beim Kauf eines Fahrzeugs über einen Kredit
    Mit dem Fahrzeugschein oder der Fahrzeugzulassung, Kreditvertrag und (falls erforderlich) ein damit verbundener Vertrag, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller das Recht hat, das Fahrzeug zu nutzen, die Bescheinigung über die Geschäftsbewilligung des Kreditgebers auf dem Gebiet der Kreditvergabe.
  • Benutzer eines Fahrzeugs aufgrund der Überlassung des Fahrzeugs durch den Arbeitgeber zum persönlichen Gebrauch des Antragstellers
    Mit dem Fahrzeugschein oder der Fahrzeugzulassung, einer eidesstattlichen Erklärung des Arbeitgebers bezüglich des Bestehens einer arbeitsrechtlichen Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Antragsteller als einem Arbeitnehmer, und bezüglich der Überlassung des Fahrzeugs an den Antragsteller.
  • Benutzer eines Fahrzeugs aufgrund der Überlassung des Fahrzeugs als ein Mitglied eines gewählten Organs einer juristischen Person (ohne einen Arbeitsvertrag)
    Mit dem Fahrzeugschein oder der Fahrzeugzulassung, der eidesstattlichen Erklärung der juristischen Person, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller ein Mitglied eines gewählten Organs dieser juristischen Person ist, sofern die juristische Person im öffentlichen Register eingetragen ist, das gemäß der Rechtsstaatlichkeit der Tschechischen Republik geführt wird, mit einem Auszug aus dem öffentlichen Register zum Nachweis der Existenz dieser juristischen Person, bzw. einem anderen Dokument zum Nachweis der Existenz dieser juristischen Person.

C. Die Zahlung des vereinbarten Preises für das Parken des Fahrzeugs erfolgt laut der Preisliste

Kontakt

Kontaktgeschäftsstelle in der Strasse Zvonařka 5

Öffnungszeiten:

Montag

8:00 - 12:00, 13:00 - 17:00


Mittwoch

8:00 - 12:00. 13:00 - 17:00



Bei einem persönlichen Besuch der Geschäftsstelle empfehlen wir, mit einem Dolmetscher zu kommen.

Elektronische Bestellung hier:

e-mail: parkovanivbrne@brno.cz

Facebook: @parkovanivbrnecz